Gerhart Hauptmanns Werke gemeinfrei

Am 6. Juni 1946 starb Gerhart Hauptmann, sein Todestag jährte sich 2016 zum siebzigsten Mal. „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers“ (§ 64 UrhG). Ab 1. Januar 2017 sind Hauptmanns Werke daher gemeinfrei, d.h. insbesondere, daß sie nun ohne Genehmigung und ohne Vergütungspflicht aufgeführt, nachgedruckt, im Internet veröffentlicht und bearbeitet werden dürfen.

Eine Liste der weiteren zahlreichen Autoren, deren Werk mit Ablauf des Jahres 2016 gemeinfrei geworden sind, bietet die Wikipedia.

 

Permanentlink zu diesem Beitrag: http://www.tempelb.de/gerhart-hauptmanns-werke-gemeinfrei/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.